Brexit
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Wenn Sie sich wundern, weil Sie bei einer .eu-Webadresse eine Fehlermeldung erhalten: Das kann eine Folge des Brexits sein.

Eine wichtige Voraussetzung für die Registrierung einer .eu-Domain ist ein Wohn- oder Firmensitz innerhalb der EU. Durch das Ausscheiden Großbritaniens aus der Europäischen Union erfüllen viele britische Domain-Inhaber nicht mehr die erforderlichen Kriterien.

Die Europäische Registrierungsbehörde (EURid) hatte bereits 2019 die damals 300.000 britischen Inhaber auf die Bedingung, eines Wohn- oder Geschäftssitzes innerhalb der EU hingewiesen.

Pünktlich zum 1. Januar 2021 wurden daher über 80.000 .eu-Webadressen „eingefroren“: Es sind weder die Internetseiten noch die Email-Konten erreichbar.

Die Registrierungsbehörde hat den britischen Inhabern eine Nachfrist von drei Monaten gesetzt, um ihre Angelegenheiten zu klären. Privatpersonen mit einer .eu-Domain benötigen eine ständige Aufenthaltserlaubnis sowie einen Wohnsitz innerhalb der EU. Unternehmen benötigen eine Niederlassung in der EU.

Doch was ist, wenn die britischen .eu-Domain-Inhaber keine eigene Meldeadresse in der EU haben und dennoch eine .eu-Webadresse behalten wollen?
In diesem Fall benötigen sie einen Treuhänder in der EU, der sich als Ansprechpartner rund um die Fragen zur Domain zur Verfügung stellt.

Bis zum 31. März 2021 müssen die britischen .eu-Domain-Inhaber ihre Angelegenheiten mit der EURid neu regeln. Wer nicht reagiert, verliert seine .eu-Domain. Ab April 2021 stehen voraussichtlich einige hundert .eu-Domains für andere EU-Interessenten zur Verfügung.

Übrigens: Treuhänder sind auch in anderen Ländern durchaus als Ansprechpartner für die entsprechenden Domains üblich.
promoprompt GmbH arbeitet ebenfalls weltweit mit entsprechenden Treuhändern zusammen. Wir können für unsere Kunden (fast) jede Domain registrieren und verwalten. Benötigen Sie als Unternehmen oder Selbständiger eine Internetadresse? Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Quelle: Theregister