Kurzmeldung:
Das EuGH hat heute das Urteil im Rechtsstreit zwischen Bundesnetzagentur und Google entschieden (AZ: C‑193/18 – in den Medien genannter „Gmail-Streit“):
Gmail ist kein „elektronischer Kommunikationsdienst“ im Sinne des EU-Rechts und unterliegt somit nicht den für elektronische Kommunikationsdienste entsprechenden Bestimmungen.
Das Urteil in Deutscher Sprache ist hier zu lesen.