Kurzmeldung:

Das EuGH hat heute das Urteil im Rechtsstreit zwischen Bundesnetzagentur und Google entschieden (AZ: C‑193/18 – in den Medien genannter  „Gmail-Streit“):

Gmail ist kein „elektronischer Kommunikationsdienst“ im Sinne des EU-Rechts und unterliegt somit nicht den für elektronische Kommunikationsdienste entsprechenden Bestimmungen.

Das Urteil in Deutscher Sprache ist hier zu lesen.