Brexit: Über 80.000 .eu-Webadressen sind nicht erreichbar.

Brexit: Über 80.000 .eu-Webadressen sind nicht erreichbar.

Brexit

Foto: Canva

Wenn Sie sich wundern, weil Sie bei einer .eu-Webadresse eine Fehlermeldung erhalten: Das kann eine Folge des Brexits sein.

Eine wichtige Voraussetzung für die Registrierung einer .eu-Domain ist ein Wohn- oder Firmensitz innerhalb der EU. Durch das Ausscheiden Großbritaniens aus der Europäischen Union erfüllen viele britische Domain-Inhaber nicht mehr die erforderlichen Kriterien.

Die Europäische Registrierungsbehörde (EURid) hatte bereits 2019 die damals 300.000 britischen Inhaber auf die Bedingung, eines Wohn- oder Geschäftssitzes innerhalb der EU hingewiesen.

Pünktlich zum 1. Januar 2021 wurden daher über 80.000 .eu-Webadressen „eingefroren“: Es sind weder die Internetseiten noch die Email-Konten erreichbar.

Die Registrierungsbehörde hat den britischen Inhabern eine Nachfrist von drei Monaten gesetzt, um ihre Angelegenheiten zu klären. Privatpersonen mit einer .eu-Domain benötigen eine ständige Aufenthaltserlaubnis sowie einen Wohnsitz innerhalb der EU. Unternehmen benötigen eine Niederlassung in der EU.

Doch was ist, wenn die britischen .eu-Domain-Inhaber keine eigene Meldeadresse in der EU haben und dennoch eine .eu-Webadresse behalten wollen?
In diesem Fall benötigen sie einen Treuhänder in der EU, der sich als Ansprechpartner rund um die Fragen zur Domain zur Verfügung stellt.

Bis zum 31. März 2021 müssen die britischen .eu-Domain-Inhaber ihre Angelegenheiten mit der EURid neu regeln. Wer nicht reagiert, verliert seine .eu-Domain. Ab April 2021 stehen voraussichtlich einige hundert .eu-Domains für andere EU-Interessenten zur Verfügung.

Übrigens: Treuhänder sind auch in anderen Ländern durchaus als Ansprechpartner für die entsprechenden Domains üblich.
promoprompt GmbH arbeitet ebenfalls weltweit mit entsprechenden Treuhändern zusammen. Wir können für unsere Kunden (fast) jede Domain registrieren und verwalten. Benötigen Sie als Unternehmen oder Selbständiger eine Internetadresse? Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Quelle: Theregister

EuGH-Urteil: Netzagentur verliert gegen Google im Gmail-Streit

EuGH-Urteil: Netzagentur verliert gegen Google im Gmail-Streit

Kurzmeldung:

Das EuGH hat heute das Urteil im Rechtsstreit zwischen Bundesnetzagentur und Google entschieden (AZ: C‑193/18 – in den Medien genannter  „Gmail-Streit“):

Gmail ist kein „elektronischer Kommunikationsdienst“ im Sinne des EU-Rechts und unterliegt somit nicht den für elektronische Kommunikationsdienste entsprechenden Bestimmungen.

Das Urteil in Deutscher Sprache ist hier zu lesen.

5G-Versteigerung beendet – Bund nimmt 6,55 Milliarden Euro ein

5G-Versteigerung beendet – Bund nimmt 6,55 Milliarden Euro ein

Über 12 Monate wurde um die 5G-Frequenzblöcke gerungen. Gestern, am Mittwoch, endete die zähe Auktion mit einem unerwartet hohen Ertrag für den Bund:

6.549.651.000 Euro – also rund 6,55 Milliarden Euro

Die 5G-Frequenzen gingen an:

  • Telekom (13 Blöcke für rd. 2,17 Mrd. Euro)
  • Vodafone (12 Blöcke für rd. 1,88 Mrd. Euro)
  • Telefónica Deutschland (9 Blöcke für rd. 1,42 Mrd. Euro)
  • 1und1 Drillisch (7 Blöcke für rd. 1,07 Mrd. Euro)

1und1 Drillisch ersteigert damit zum ersten Mal eigene Frequenzen für den Mobilfunk. Als „Neuling“ erhielt 1und1 übrigens Sonderkonditionen beim Ausbau in der Fläche.
Durch diesen 4. Anbieter im Mobilfunkmarkt erhöht sich der Wettbewerb um die Mobilfunk-Kunden.

Die Abkürzung 5G steht für 5. Mobilfunkgeneration. Durch den schnelleren Download und die verbesserte Reaktionzeit (Latenz) können Daten nahezu in Echtzeit verarbeitet werden. Diese Grundlagen werden für neue technische Entwicklungen benötigt, z. B. dem Autonomen Fahren oder die Produktionssteuerungen, aber auch in der Telemedizin („Fern-Operationen“).

Die Zukunft hat begonnen 😉

Quelle: Bundesnetzagentur